Bleiben Sie auf dem Laufenden

Praxis in den Pfingstferien vom 30.05. bis zum 02.06. geschlossen!

 

Vertretung übernehmen:

 

Dr. Schneele inm Niederelbert, Praxis Kann in Ruppach-Goldhausen, Praxis Schuster/Hötzel in Montabaur.

16.02.23: Aktuell besteht keinerlei Nachfrage mehr nach Corona Impfterminen, daher bieten wir in unserem Online-Buchungssystem keine Impftermine mehr an! Bei Bedarf an einer Corona Impfung mit an Omikron angepassten Impfstoffen der neuesten Generation (angepasst an Omikron BA.4/5) wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Praxis!

 

Nachfolgend unsere Empfehlungen zu den Auffrischimpfungen:

 

Aktuelle Informationen zu COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster), basierend auf den aktuellen STIKO Empfehlungen:

 

Grundsätzliches: Die STIKO rät allen Personen ab 12 Jahren grundsätzlich zu einer Corona-Impfung inklusive Auffrischimpfung, also zu 3 Impfungen. Benutzt werden bei allen Auffrischungen neu entwickelte, an Omikron angepasste, bivalente mRNA-Impfstoffe. Bivalent bedeute, dass der Impfstoff aus einem Anteil passend zum Ursprungsvirus und einem an die neuen Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepassten besteht. Er ist also doppelt wirksam. Auffrischimpfungen sollen im Regelfall 6 Monate nach der letzten Impfung oder durchgemachter Infektion verabreicht wird.

 

Eingesetzt wird dabei in unserer Praxis aktuell „Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5“ der Firma Biontech (ab dem Alter von 12 Jahren geeignet).

 

Für folgende Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfohlen:

 

a. Personen ab dem Alter von 60 Jahren

 

b. Personen im Alter ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz. Solcher Grunderkrankungen sind: Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas und Rauchen.

 

c. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt

 

d. Bewohner in Einrichtungen der Pflege

 

Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, Personen mit Immundefizienz) kann es sinnvoll sein noch eine weitere (d.h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen. Auch hierfür gilt der 6-Monatsabstand zur letzten Impfung oder Infektion. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung als Einzelfallentscheidung getroffen werden.

 

Zur Corona-Impfung sind auch Fremd-Patienten anderer Praxen willkommen.

 

Warum überhaupt Booster Impfungen?

Mit der Zeit lässt der Impfschutz nach. Daten aus Großbritannien und Israel zeigen, dass der Impfschutz bei Älteren stärker schwindet. Ferner hatte eine britische Studie ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit, trotz Impfung zu erkranken, größer wird, je länger die Immunisierung zurückliegt. In Israel legten Forschende eine Studie vor, der zufolge eine Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 älteren Menschen einen deutlich höheren Schutz vor einer Ansteckung und schweren Erkrankung bietet. Eine Booster-Impfung erhöht den für den Impfschutz hauptverantwortlichen Antikörperspiegel erheblich (auf mehls als das 30 fache!).

Nutzen Sie bitte unser Onlinebuchungssystem für Sprechstundentermine (persönlich in unserer Praxis / telefonisch / Videosprechstunde):

 

 Onlinebuchungssystem!

 

Es stehen tagesaktuell jeweils eine begrenzte Anzahl an Terminen zu Verfügung, Mehrfachbuchungen werden gelöscht!

März 2018: Frau Lüchow, Dr. Staudt und Dr. Classen erlangen die Fachkunde Geriatrie!

 

Nach Teilnahme an einer 40-stündigen Kurs-Weiterbildung in Geriatrie absolvierten aktuell alle unsere Ärzte am 24.02.18 erfolgreich die Prüfung bei der Ärztekammer Koblenz. Wir sind seit dem zum Führen der Zusatzbezeichnung "Geriatrie" (Altersmedizin) berechtigt. Diese Fachkunde bestätigt unseren hohen Kenntnis- und Erfahrungsstand in der Behandlung älterer Menschen unter besonderer Berücksichtigung der vielen bei diesem Klientel zu beachtenden Besonderheiten.

Christine Sprenger absolviert erfolgreich die Weiterqualifikation zur NäPa ( Nicht-ärztliche Praxisassistentin)!

 

Die Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa) entlastet den Hausarzt. Sie absolviert nach Delegation des Arztes selbständig Hausbesuche, bei denen der direkte Arztkontakt nicht medizinisch erforderlich ist. Sie sichert so die qualitativ hochwertige ambulante Versorgung deutschlandweit. Voraussetzung dafür ist ein langer, berufsbegleitender Lehrgang, der auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer basiert.  Nach bestandener Prüfung erhielt Frau Sprenger das begehrte Zeretifikat der Ärztekammer im Herbst 2015. Glückwunsch zu dieser reifen Leistung!